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VGH Bayern, 02.03.2010 - 22 CS 09.2995 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen die erste Teilgenehmigung zur Durchführung der Erdarbeiten und der Gründung für eine Hackschnitzelheizung;Fehlendes Rechtsschutzinteresse nach Abschluss der erlaubten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BImSchG § 20 Abs. 3
Voraussetzungen für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 11.11.2009 - B 2 S 09.833
- VGH Bayern, 02.03.2010 - 22 CS 09.2995
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.01.1992 - 7 C 22.91
Immissionsschutz - Stillegungsverfügung - Fehlen einer Genehmigung - Mangelnde …
Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2010 - 22 CS 09.2995
Eine Stilllegungsverfügung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG setzt das Fehlen einer erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung voraus; die mangelnde Vollziehbarkeit einer erteilten Genehmigung rechtfertigt eine solche Maßnahme nicht (vgl. BVerwG vom 28.1.1992 BVerwGE 89, 357/361 f.).
- VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418
Bauordnungsrechtliches Abstandsflächenrecht - Gefahr durch Eisfall und Eiswurf
Bei Unzuverlässigkeit des Betreibers kämen nachträgliche Maßnahmen nach § 20 Abs. 3 BImSchG in Betracht (BayVGH, B.v. 2.3.2010 - 22 CS 09.2995 - juris Rn. 11 m.w.N.). - VGH Bayern, 25.02.2010 - 22 CS 09.3065
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage …
Die Ablehnung des Rechtsschutzersuchens der Antragstellers mangels Rechtsschutzbedürfnisses erfolgte demgegenüber mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. November 2009 Az. B 2 S 09.833, der sich auf die erste Teilgenehmigung vom 29. Mai 2009 zur Durchführung der Erdarbeiten und der Gründung für eine Hackschnitzelheizung bezieht und Gegenstand des beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahrens mit dem Az. 22 CS 09.2995 ist.